Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Sportveranstaltung Lauf geht’s 2021
Veranstalter/Vertragspartner
Ungeheuer+Ulmer KG GmbH+Co. Verlag der Ludwigsburger Kreiszeitung, Körnerstraße 14 -18 71634 Ludwigsburg unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Wolfgang Feil.
Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen als Teilnehmer und der Ungeheuer+Ulmer KG GmbH+Co. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 16. Lebensjahr. Des Weiteren setzt die Teilnahme an der Veranstaltung voraus, dem Veranstalter bis spätestens 14 Tage nach Anmeldung einen Einstiegsfragebogen zur Beurteilung der persönlichen Fitness durch die Forschungsgruppe Dr. Feil einzureichen. Der Link zum Fragebogen wird mit der Anmeldebestätigung verschickt. Hier sind Vorerkrankungen und medizinische Vorbelastungen anzuzeigen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach Auswertung der Fragebögen von einzelnen Läufern vor Trainingsbeginn zu deren eigener Sicherheit eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung und u. U. den Nachweis einer Herzsonographie einzufordern. Die hieraus entstehenden Kosten trägt der Teilnehmer. Der Veranstalter behält sich zudem vor, als Risikopatienten identifizierte Teilnehmer vom Training auszuschließen.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Programmdauer – Rückerstattung – Kündigung
(1) Die Anmeldung kann textlich auf einem gesondert bei dem Veranstalter im Kundencenter ausgelegten Formular oder per Online-Anmeldung über das entsprechende Formular im Internet auf der Veranstaltungswebsite erfolgen. Der Veranstalter versendet an den Teilnehmer nach Erhalt einer Online-Anmeldung eine Anmeldebestätigung unter Zuweisung einer Buchungsnummer. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei seiner Anmeldung oder bei seinem Einstiegsfragebogen schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten und Gesundheitsfragen gemacht hat.
(2a) Die monatliche Teilnahmegebühr beträgt 49,95 € (für Wiederholer 39.95 €).
(2b) Die monatliche Teilnahmegebühr für AOK-Mitglieder beträgt 39,95 €.
(2c) Bei mehreren Teilnehmern aus demselben Haushalt erhalten alle einen Rabatt über 10 Euro auf den Monatsbeitrag, nicht jedoch die erste angemeldete Person. Die monatliche Teilnahmegebühr beträgt 39,95 Euro (für Wiederholer 29,95 Euro). Bitte nehmen Sie, sofern Sie dies betrifft, Kontakt mit dem Veranstalter auf.
(3) Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 69,95 € (inkl. Versand des Starterpakets). Wiederholer zahlen keine Anmeldegebühr.
(4) Bei Online-Anmeldungen per Internet kann die Zahlung nur mit Erteilen einer einmaligen Einzugsermächtigung (Lastschrift) erfolgen.
(5) Das Programm beginnt am 23. Mai und endet mit der Teilnahme am Bottwartal-Marathon am 17.10.2021 bzw. bei Nichtstattfinden des Bottwartal-Marathon mit der Teilnahme an einem von der LKZ organisierten Abschlusslauf zu einem noch zu definierenden Zeitpunkt im Herbst 2021.
(6) Ein vorzeitiges Beenden des Programms oder ein Nicht‐Nutzen aller o.g. Leistungen, seitens des Teilnehmers entbindet den Teilnehmer nicht von der vollständigen Bezahlung aller fünf Monatsraten.
(7) Der Veranstalter behält sich vor, das Programm abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 50 nicht erreicht werden sollte. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer keine Kosten.
(8) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer auch nach bestätigter Anmeldung im Einzelfall auszuschließen.
(9) Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist ist die Kündigung nur schriftlich und gegen Vorlage eines ärztlichen Attests möglich, welcher die dauerhafte Durchführung des Gesundheitsprogramms untersagt.
Leistungen der Aktion Lauf geht´s
(1) Jeder Teilnehmer erhält einen Individuellen Trainingsplan. Es findet ein wöchentlicher Lauftreff mit speziell nach der F‐AS‐T‐Methodik geschulten Trainern statt. Während der gesamten Aktionszeit findet eine Betreuung durch Lauftrainer statt. Es gibt einen E‐Mail‐Zugang zur Forschungsgruppe Dr. Feil mit Antwortgarantie (48 Stunden werktags). In der monatlichen Teilnahmegebühr ist die Anmeldegebühr zur Meilensteinkontrolle und Bottwartal-Halbmarathonlauf inkludiert. Jeder Teilnehmer erhält ein Funktionslaufshirt und alle Neuangemeldeten das Buch „Lauf Dich gesund“ der Forschungsgruppe Dr. Feil. Zudem ist die Teilnahme an allen begleitenden Fachvorträgen im Rahmen der Lauf geht´s Aktion für Teilnehmer kostenfrei. Jeder neu angemeldete Teilnehmer erhält ein Starterpaket mit kieselsäurehaltigem Pflanzenkonzentrat zur Kräftigung des Bindegewebes und bekommt regelmäßige Motivationsmails, sofern er eine gültige E-Mailadresse angegeben hat. Während des Aktionszeitraums bekommt jeder Teilnehmer 20% Preisnachlass auf Produkte rund um den Laufsport, 10% Preisnachlass auf Produkte von ultrasports, BLACKROLL und Polar sowie eine kostenlose Laufbandanalyse bei unserem Partner Pudel Orthopädie-Schuhtechnik. Des Weiteren erhält jeder Teilnehmer 20% Rabatt auf das gesamte Laufsortiment (ausgenommen Laufschuhe) bei unserem Partner AR-Sport.
Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken, Unfälle oder Sportverletzungen des Teilnehmers, die im Rahmen des Trainings oder Wettkampfes entstehen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers durch vom Veranstalter beauftragte Dritte; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
Datenerhebung und –verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers genutzt. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen vom Veranstalter beauftragten kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten nur zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gem. Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft, Teilnehmerliste, Ergebnisliste sowie Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter textlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.
Widerrufsrecht
(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Schlussbestimmungen /Salvatorische Klausel
(1) Gerichtsstand für alle Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Stuttgart.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Bottwartal Marathon
Haftungsausschluss: Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er an der Rennveranstaltung auf eigenes Risiko teilnimmt und dass er ausreichend gegen Unfälle und Krankheit versichert ist. Ferner erklärt der Teilnehmer mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen seines Wettbewerbes entspricht. Unfälle, Schäden aller Art und Verlust von deponierten Sachen bleiben das Risiko jedes Teilnehmers. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Der Teilnehmer ist bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die vom Veranstalter angeordnet werden. Der Veranstalter behält sich vor bei extremen Witterungsbedingungen die Strecke zu ändern oder ggf. den Lauf ganz ausfallen zu lassen. Einverständnis: Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass die in der Meldung angegebenen Daten für Zeitnahme, Platzierung und Erstellung von Start- und Ergebnislisten verwendet werden und – wie auch von ihm/ihr gemachte Fotos/Videos – ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden können. Hinweis lt. Datenschutzgesetz: Die Teilnehmerdaten werden maschinell gespeichert aber nicht Dritten zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Bietigheimer Fackellauf
1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Der Bietigheimer Fackellauf wird nach den Int. Wettkampfregeln (IWR) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) unter Aufsicht des Württ. Leichtathletik-Verbandes e.V. veranstaltet. Die Regelungen können Sie im Internet unter www.leichtathletik.de unter dem Menüpunkt „DLV“ und den Links „DLV-Service“ und „Bestimmungen“ oder auf der Geschäftsstelle bei der persönlichen Abgabe der Anmeldung einsehen. Die Regelungen wurden öffentlich bekannt gemacht.
(2) Veranstalter des Bietigheimer Fackellaufs ist der TEAM AR SPORT e.V. Steinheimer Str. 9 74321 Bietigheim-Bissingen. Er wird vertreten durch den Vorstand.
(3) Diese Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet (elektronischer Form ohne Signatur) oder textförmlich bekannt gegeben werden, gelten dann in der jeweilig bekannt gemachten Fassung.
2 Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die Verwendung von Nordic Walking-Stöcken ist nicht erlaubt. Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht entsprechen, oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner entsprechend kenntlich gemachten Mitarbeitenden ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt auch für behördliche Anweisungen, z.B. durch den Polizeivollzugsdienst oder die örtlichen Polizeibehörden. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder dessen Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung kann ausschließlich per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular” im Internet erfolgen. Anmeldungen per Telefax, Telefon oder „electronic mail” (E-Mail) werden nicht angenommen.
(2) Bei Online-Anmeldungen per Internet kann die Zahlung nur per Lastschrift erfolgen. Eine Anmeldung kann am Veranstaltungstag bis eine Stunde vor Wettkampfbeginn per Barzahlung erfolgen.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o. g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.
(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war.
(6) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war. Ein solcher nicht zu vertretender Ausfall liegt insbesondere im Falle Höherer Gewalt (insbesondere bei ungeeigneten Wetter- und Verkehrsbedingungen, Bombendrohungen, Terrorismuswarnungen etc, vgl. § 4 Abs. 1 dieser Bedingungen) oder bei behördlichen Anweisungen vor.
(7) Die Zurverfügungstellung des Anmeldeformulars stellt kein Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags dar, sondern ist lediglich die Einladung zur Abgabe eines Angebots an die möglichen Teilnehmer der Veranstaltung.
4 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht (Kardinalspflicht) des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter hat unverbindliche Gesundheitshinweise auf seiner Internetseite bereitgestellt die zusätzlich neben den etwaigen ärztlichen Anweisungen beachtet werden können. Für „Neueinsteiger“ folgt der Veranstalter grundsätzlich der Empfehlung des Deutschen Olympischen Sportbundes für Neu- und Wiedereinsteiger ab 35 Jahren, der einenGesundheits-Check beim Arzt zur Voraussetzung macht. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang der Hinweis auf den sog. Paps-Test, der als „Online-Vorsorgeuntersuchung“ hilfreich sein kann: https://www.paps-test.de
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis-CD sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abs. 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.
6 Regelwidriges Verhalten
(1) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der o.g. Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.
7 Fassung, Salvatorische Klausel und Rechtswahl
(1) Diese Teilnahmebedingungen entfalten ihre Gültigkeit zum 1. Januar 2018 und gelten bis auf unbestimmte Zeit bis zu ihrer Neufassung.
(2) Es gilt, soweit vorstehende Bedingungen nichts anderes regeln ausschließlich deutsches Recht. Internationales deutsches Recht wie z.B. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
(3) Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.
AGB für Print- & Digitalabonnements der LKZ/NEB
Dieser Teil der AGBs betrifft ausschließlich Teilnehmer welche gleichzeitig ein Zeitungs-Abonnement der LKZ/NEB hinzugebucht haben. Für Teilnehmer die sich ausschließlich zu „Lauf Geht’s“ angemeldet haben, ist dieser Teil der AGBs kein Bestandteil des zustande kommenden Vertrags.
1. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug der Ludwigsburger Kreiszeitung (LKZ) und/oder des Neckar- und Enzboten (NEB), Verlag Ungeheuer+Ulmer KG GmbH+Co., Körnerstraße 14-18 in 71634 Ludwigsburg (nachfolgend Verlag genannt), kommt durch die Bestellung des Beziehers und durch die Bestätigung des Verlages zustande. Die Aufnahme der Lieferung gilt als Bestätigung. Ab diesem Zeitpunkt sind die Lieferung bzw. Bereitstellung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich.
2 Lieferungs-/Nutzungsbeginn
Die Lieferung/Nutzung beginnt zum vereinbarten Termin, spätestens jedoch 3 Tage nach Eingang der Bestellung. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt schnellstmöglicher Lieferbeginn. Mit Mailzusendung der Zugangsdaten beginnt das Digitalabonnement.
3 Lieferungs-/Nutzungsmodalitäten
Die Zustellung erfolgt am Erscheinungstag im Regelfall durch Zeitungszusteller frei Haus. Ist dies dem Verlag nicht möglich oder wird diese Zustellungsart vom Bezieher nicht gewünscht, so erfolgt die Lieferung durch adressierte Postzustellung. Die jeweils aktuelle digitale Ausgabe ist am Erscheinungstag in der Regel ab 6 Uhr (MEZ bzw. MESZ) abrufbar.
4 Abonnementspreis
Der Abonnementpreis enthält die Kosten für Zustellung/Versand bzw. Bereitstellung in digitaler Form mit der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (keine Verbindungskosten zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Nutzers) und ist in aktueller Form unter http://www.lkz.de/abo-und-service/abo-angebote.html abrufbar.
5 Zahlungsmodalitäten
Der Bezugspreis ist jeweils im Voraus im vom Abonnenten gewünschten Zahlungsrhythmus zu entrichten (monatlich, viertel-/halbjährlich, jährlich). Bei der Teilnahme an SEPA-Lastschriftverfahren wird das Bezugsgeld entsprechend des gewählten Vorauszahlungszeitraums am ersten Werktag des jeweiligen Monats eingezogen.
6 Preiserhöhungen
Sofern während der Laufzeit eine Bezugspreisänderung eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Änderung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Im Falle von SEPA-Lastschriftverfahren wird hierfür keine neue Einverständniserklärung des Abonnenten benötigt. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der LKZ/NEB bzw. per E-Mail angekündigt.
7 Zahlungsverzug
Sobald und solange sich der Bezieher in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung bzw. den digitalen Zugang einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Der Abonnent verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abbuchung eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rücklastschriften werden dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
8 Vertragsende/Kündigung
Der Vertrag endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge, in denen eine Mindestbezugsdauer vereinbart worden ist, werden nach deren Ablauf als unbefristete Abos fortgeführt, wenn sie nicht fristgerecht, d.h. mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende, schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Eine Kündigung während der Mindestbezugsdauer ist ausgeschlossen. Sofern der Bezieher während der Mindestbezugsdauer die Lieferung seines Abos unterbricht, verlängert sich die Mindestbezugsdauer entsprechend. Bei einem unbefristeten Abonnement ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zu jedem Monatsende möglich. Die inhaltliche Umstrukturierung der vom Bezieher gewählten Ausgabe (z.B. Veränderung, Reduzierung oder Erweiterung der Berichterstattung) berechtigt diesen nicht zur außerordentlichen Kündigung.
9 Vertragsänderungen
Änderungen der Zustelladresse, der bestellten Zeitungsausgabe oder sonstiger Daten des Beziehers sind dem Verlag schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen und können frühestens 3-5 Werktage nach Eingang berücksichtigt werden. Änderungen der Zahlungsweise – ausgenommen Kontoänderungen – sind erst nach Ablauf des gewählten Zahlungszeitraums möglich. Über die Funktion „Meine Abo-Verwaltung“ auf www.lkz.dekann der Nutzer nach Registrierung eigenständig Änderungen vornehmen. Er haftet selbst für von ihm zu vertretende Schäden im Falle von Missbrauch der Zugangsdaten.
10 Guthaben aus Bezugsunterbrechungen
Eine Vergütung in Form von Gutscheinen über gezahlte Bezugspreise erfolgt zeitanteilig, jedoch nur im Umfang und für den Fall einer zusammenhängenden Unterbrechung von mehr als 21 Erscheinungstagen. Bei zeitweiliger Nichtnutzung eines Digitalabonnements erfolgt keine Erstattung der Bezugsgebühren.
11 Rechte & Pflichten des Abonnenten
Der Bezieher hat – ausgenommen bei Postbezug –beim Printabonnement Anspruch auf Zustellung der Zeitung oder beim Digitalabonnement Nutzung der digitalen Ausgabe am Erscheinungstag. Die Zustellung/Einspielung erfolgt werktags frei Haus und in der Regel frühmorgens. Für eine Zustellung der Zeitung bis zu einer bestimmten Uhrzeit kann der Verlag keine Gewähr übernehmen. Die digitale Ausgabe der LKZ/des NEB ist im Rahmen des Digitalabonnements für die Nutzer nach Einspielung in der Regel während des ganzen Erscheinungstages online abrufbar. Mängel der Zustellung/digitalen Nutzung sind unverzüglich anzuzeigen. Bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des Beziehers für die Vergangenheit ausgeschlossen.
12 Nachsendungen
Nachsendungen der Zeitung erfolgen auf Gefahr des Beziehers und ggf. unter zusätzlicher Berechnung der dem Verlag entstehenden Versandkosten.
13 Prospekte/Beilagen
Prospekte sind Bestandteil der LKZ/des NEB und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden.
14 Allgemeine Haftungsklausel
Der Verlag haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur für vertragstypische Durchschnittsschäden.
15 Höhere Gewalt
Kommt es ohne Verschulden des Verlags zu einer verspäteten Lieferung oder der Lieferung einer beschädigten Zeitung, kann das Bezugsgeld nicht erstattet werden. Für durch Postzeitungsdienst und/oder im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann kein Ersatz geleistet und kein Bezugsgeld erstattet werden. Für eine ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung kann keine Haftung übernommen werden. Bei Nichterscheinen oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadenersatz oder Minderung des Bezugspreises. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern, sowie im Falle höher Gewalt sind möglich. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung, bzw. einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden.
16 Datenschutz
Der Verlag speichert Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Zum Zwecke der Durchführung der Zustellung werden die hierzu erforderlichen Daten an beauftragte Zustellpartner übermittelt.
17 Erfüllungsort und Gerichtstand ist Sitz des Verlages, sofern es sich bei dem Abonnenten um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
Ungeheuer+Ulmer KG GmbH+Co., Körnerstraße 14-18, 71634 Ludwigsburg
Tel.: (07141) 130 – 333; Fax: (07141) 130 – 300; Mail: leserservice@lkz.de
Sitz Ludwigsburg. HRA 200662 Stuttgart.
Pers. haft. Ges. Konrad Ulmer GmbH. HRB 200480 Stuttgart.
Geschäftsführer: Gerhard Ulmer.